Kaufabwicklung
Gut zu wissen: Was ist bei einem Pächterwechsel zu beachten?
- Dem Vorstand ist eine schriftliche und unterschriebene Kündigung des Pächters einzureichen. Diese sollte bis zum 3. Werktag im Juni eines Jahres erfolgen. Das Pachtverhältnis endet dann zum 30.11. desselben Jahres.
- Der Garten sollte weiterhin in einem ordnungsgemäßen Zustand gehalten werden, denn bevor weitere Maßnahmen des Vorstands erfolgen können, muss ein Schätzbericht angefertigt werden, der Aufschluß über den Gesamtwert des Gartens gibt. Der ermittelte Gesamtwert ist auch der Verkaufswert des Gartens. Dieser Wert darf nicht überschritten werden. Sofern noch Gartengeräte/-Inventar übernommen werden, ist dies zwischen Pächter und Neupächter auszuhandeln.
- Die Schätzung des Gartens erfolgt über den KGV Günnigfeld und wird vom Vorstand in Auftrag gegeben.
- Ist ein Interessent für den Garten vorhanden, sollten beide Parteien zu einer Vorstandssitzung erscheinen (jeden 2. Freitag im Monat im Vereinsheim). Der scheidende Pächter ist nicht berechtigt, seinen Garten ohne Zustimmung des Vorstands in Eigenregie zu verkaufen.
- Bei weiteren Fragen steht der Vorstand gern zur Verfügung unter info@kgv-guennigfeld-1932.de